Vereinsbeschreibung

Häufig gestellte Fragen zum Verein

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere Mitgliedschaften und Trainingsangebote.

Welche Trainingszeiten bietet das Dojo an?

Das Training findet während der Schulzeit am Donnerstag von 18:30 bis 20:30 im Turnsaal der Volksschule Vöcklabruck statt.

Im Sommer werden die Trainingseinheiten nach Absprache draußen abgehalten.

Wie kann ich Mitglied im Verein werden?

Um reguläres Mitglied zu werden, benötigt man eine gewisse Erfahrung und aktives Training im Bujinkan Budo Taijutsu.

Hat man den 9. Kyu, also die erste Gürtelprüfung für einen Schülergrad im Dojo bestanden, wird man in den Verein eingeladen. Ansonsten kann man sich auch aktiv selbst um eine Mitgliedschaft bewerben.

Die Aufnahme in den Verein bestätigt der Vorstand möglichst zeitnah nach Absprache mit den Trainern oder dem Dojo-Cho.

Kann ich am Training teilnehmen, ohne Vereinsmitglied zu sein?

Ja! Sie können am Training teilnehmen, wenn Sie den Trainingbeitrag entrichten. Dieser ist unabhängig von der Vereinsmitgliedschaft.

Welche Ausrüstung benötige ich?

Für den Anfang reicht bequeme Sportkleidung, spezielle Ausrüstung stellt der Verein bei Bedarf.

Bei befreundeten Händlern können Sie geeignetes Trainingsequipment mit toller Qualität bestellen:

Was ist das Bujinkan Austria?

Als Teil der internationalen Bujinkan Dōjō Organisation widmet sich die Bujinkan Austria Dōjō Gemeinschaft dem Training und der Weitergabe der traditionellen japanischen Kampfkunst Bujinkan Budō Taijutsu / Ninjutsu in Österreich.

Gibt es Möglichkeiten den Verein zu fördern?

Unser Verein ist auf Unterstützung jeder Art angewiesen. Auch wenn Sie sich nicht als aktives Mitglied engagieren können oder wollen, bestehen andere Arten mitzuwirken.

Sie können Fördermitglied, Werbepartner oder sogar Sponsor werden.

Helfen Sie uns, unsere Ziele zu erreichen! Als Förderer des Vereins unterstützen Sie uns finanziell, ermöglichen die Umsetzung unserer Projekte und garantieren das Fortbestehen des Vereins.

Förderer des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.